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Garantiebedingungen Neufahrzeuge und AGB der Firma bleib-mobil GmbH


Dauer:
Neufahrzeuge, 2 Jahre ab Lieferdatum, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Servicevorgaben:
Ein Service, sollte grundsätzlich einmal jährlich, oder, alle 2000 km durchgeführt werden, oder nach Absprache mit der bleib-mobil GmbH.

Die Garantie erlischt, wenn:
Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden.
Geräte verändert werden oder nicht spezifikationsgemässe Teile verwendet werden.
Eine unsachgemässe Benutzung, Lagerung oder Handhabung stattfindet.
Fremdeingriffe erfolgen oder Komponenten/Geräte, Abdeckungen geöffnet wird.
Das Fahrzeug für kommerzielle oder berufliche Zwecke verwendet wird. Die Anleitungen nicht befolgt, Geräte verändert oder unsachgemäss behandelt werden und der Mangel auf diese Ursachen zurückzuführen ist. Wenn das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, mit unbestimmter Auswirkung auf dessen Funktion und unbemerkten Schäden, die auf den Unfall zurückzuführt werden können.

Ausschluss:
Eine Haftung für normale Abnutzung, Verbrauchsmaterial und Zubehör ist ausgeschlossen. Verwenden von Teilen, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung, Anbauten/Umbauten, der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.  Gewährleistungsansprüche, die sich an die bleib-mobil GmbH richten, stehen nur dem Erstkäufer, sprich dem Kunden der bleib-mobil GmbH zu und sind explizit nicht abtretbar.

Unwesentliche Abweichungen:
Geringfügige Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Beispiel: Durch herstellungsbedingte Einschlüsse und Abdrücke im Kunststoff, sowie leichte Farbveränderungen, Passungen und/oder Formabweichungen.

Mängel
Mängel müssen unverzüglich innert 48h gemeldet werden, das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Eine zu späte Meldung führt dazu, dass jegliche Ansprüche verloren gehen und/oder der Meldende für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann.

Falls übergeordnete Garantiebedingungen gelten, wie zum Beispiel bei Fahrzeugen mit über 100 kg Fahrzeuggewicht, dann ist dies wie folgt, auf der Rechnung/Offerte vermerkt:
2 Jahre Bring-in-Garantie, oder 5000 km, je nachdem, was zuerst eintritt, ausgenommen Verschleissteile. 2 Jahre Bring-in-Garantie bedeutet, dass ein defektes Fahrzeug im Garantiefall auf Kosten des Kunden zu der Firma bleib-mobil GmbH oder einem von uns autorisierten Servicepartner gebracht und nach der Reparatur auch wieder abgeholt werden muss. Einzig der Händler beurteilt, ob ein Defekt oder Schaden auch vor Ort repariert werden kann oder ob das Fahrzeug für die Reparatur zu uns überführt werden muss. Ein allfällig nötiger Transport kann auf Wunsch, kostenpflichtig durch die Firma bleib-mobil GmbH organisiert werden.

Pannendienst und/oder Vollkaskoversicherung
Ich empfehle den Kunden, gerade bei grösseren Fahrzeugen, immer mindestens einen Pannendienst abzuschliessen und/der, bei der Hausratversicherung (z.B. den Zusatz E-Bike) oder bei einer noch bestehenden Autoversicherung, einzuschliessen! Es entstehen geringe jährliche Kosten, aber für Sie eine gewisse Sicherheit, immer und überall Hilfe zu erhalten.

Preise
Alle Preise sind Nettopreise und in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer angegeben.
Die bleib-mobil GmbH behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Für die Kunden gelten ausschliesslich die Preise auf der Auftragsbestätigung und auf der Rechnung.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware das Eigentum der bleib-mobil GmbH

Haftungsausschluss
Alle von bleib-mobil GmbH vertriebenen Produkte unterliegen strengsten Kontrollen des jeweiligen Herstellers. Aus diesem Grund haftet ausschliesslich der jeweilige Hersteller für die Qualität seiner Produkte.

Änderungen
Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuellste (gültige) Version finden Sie unter: www.bleib-mobil.ch

Haftung
Die Auswahl und Verwendung der Produkte liegt in der Eigenverantwortung des Kunden. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die bleib-mobil GmbH den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Die bleib-mobil GmbH haftet nicht für mittelbare oder Folgeschäden.

Rücktrittsrecht
Es besteht für den Kunden, keinerlei Rücktrittsrecht vom Kauf. Die Fahrzeuge dürfen vor einem allfälligen Kauf, natürlich alle unverbindlich begutachtet und auch ausgiebig getestet werden.

Zur Kenntnis:
Bei nicht explizit aufgeführten Bedingungen gelten ansonsten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Schweizer GmbH.

Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Thun BE



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